Mit ‘Kostenvoranschlag’ getaggte Artikel

Freitag, 12. Februar 2010

Ihr gutes Recht als Patient – Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse

Sie haben Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches im Grundgesetz fest verankert ist. Unserem Staat obliegt damit die Pflicht, Ihre Benachteiligungen mit gegebenen Mitteln zu beseitigen.

Kämpfen Sie für Ihre Rechte, es lohnt sich! Um angemessen versorgt zu werden, führt Ihr erster Weg immer zum Arzt! Er entscheidet dann mittels der Indikation über die wirksamste Therapie und verordnet im Bedarfsfall auch Hilfsmittel.

Wir als Sanitätshaus beraten Sie im Vorfeld gerne über die optimale Versorgung. Jedoch sollten Sie dennoch zusätzlich einen Facharzt aufsuchen.

Da Hilfsmittel in der Regel genehmigungspflichtig sind, müssen Sie einen Kostenvorschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Danach muss die Kasse prüfen, das verordnete Hilfsmittel überhaupt notwendig ist um Ihre Therapie erfolgreich abzuschließen oder die Behinderung damit ausgeglichen werden kann.

Führen Sie sich dabei stets vor Augen, dass Sie das Recht haben auf eine qualitativ angemessene Versorgung, die nach dem aktuellsten medizinischen Stand erfolgt. (weiterlesen…)

  • Share/Bookmark